apothekeamjubilaeumshain

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AGB

Rechtliches

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Apotheke Am Jubiläumshain Inh. Annette Freyhoff-. Rogalli, Kaiser-Friedrich-Str.123, 47169 Duisburg – im folgenden die „Apotheke“ genannt bei allen zustande kommenden Vertragsverhältnissen zwischen der Apotheke und dem Kunden – im folgenden „Käufer“ oder „Besteller“ genannt.
(2) Allen Vereinbarungen und Angaben liegen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrun- de; sie werden durch Auftragserteilung, durch Abschluss des  Vertrages und  durch Annahme der  Lieferung aner- kannt.  Gegenbestätigungen  des   Vertragspartners  unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit  widersprochen .
(3) Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Präsentation der Waren und der Einräumung
der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot von Seiten der Apotheke verbunden. Erst die Bestellung des  Käufers  stellt  ein  Angebot  an  uns  zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Erfolgt die Bestellung per Telefax, eMail oder telefonisch liegt die Annahme des Angebots in der Lieferung der bestellten Ware.
(2) Die Bestellung von Arzneimitteln ist für die Apotheke nur bindend, sofern bei verschreibungspflichtigen Arznei- mitteln ein gültiges ärztliches Rezept vorliegt.
(3) Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Warenverfügbarkeit, sofern die mangelnde Warenverfügbarkeit auf einer nicht von der Apotheke zu vertretenen Nichtbelieferung basiert. Bei Nichtverfügbar- keit der Ware wird der Kunde umgehend informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistung ebenso umgehend erstat- tet. Wir behalten uns vor, an Endverbraucher und Wieder- verkäufer nur in handelsüblichen Mengen zu liefern.
(4) Lieferungen, bei  welchen entsprechendem geltenden Recht ein Austausch des bestellten Mittels durch ein wirk- stoffgleiches anderes Mittel  erfolgt (aut-idem-Regelung) entsprechend dem Kaufvertrag, stellen insofern weder eine Falschlieferung noch eine mangelhafte Lieferung dar. Gleiches gilt im Hinblick auf in Deutschland zugelassene importierte Arzneimittel und geltende Rabattverträge zwi- schen den Krankenkassen und  pharmazeutischen Unter- nehmen.

§ 3 Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatz-
steuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.

§ 4 Zahlung
(1) Als Zahlungsarten stehen Rechnung, Rezept (gesetzli-
che Krankenversicherung, sofern der Leistungsträger die Direktabrechnung akzeptiert),  Vorkasse,  Lastschrift  und EC-Kartenzahlung zur Verfügung.
(2) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig und ist nach Erhalt der Ware sofort, bei Rechnungsstellung inner- halb von 10 Tagen zu begleichen. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Geldeingang oder die Gutschrift auf dem Konto der Apotheke maßgeblich.

(3) Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbständiges Ge- schäft;  wegen  der  noch  ausstehenden Mengen  darf  die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Apotheke unbestritten bestehen.
(2)  Zur  Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechts ist  der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene
Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Auslieferung erfolgt ausschließlich an den Besteller oder an einen vom Besteller vorher festgelegten Personen- kreis.
(2) Teillieferungen sind zulässig, sofern die Ware nicht sofort verfügbar ist und nicht mit verhältnismäßigem Auf- wand kurzfristig beschafft werden kann.
(3) Die Belieferung der von Ihnen bestellten Artikel erfolgt in der Regel am gleichen Tag, wenn die Bestellung vor
15.30 Uhr in der Apotheke eingeht. Sollte es sich um einen verschreibungspflichtigen Artikel handeln, erfolgt der die Belieferung erst nach Vorlage des Rezeptes in der Apothe- ke.
(4) Sollte ein Artikel seitens der Apotheken-Lieferanten nicht verfügbar sein, oder eine zeitliche Verzögerung ein-
treten, erfolgt die Belieferung zum nächst möglichen Zeit-
punkt. Der Kunde wird in diesem Fall über die Verzöge- rung unverzüglich informiert und der Besteller kann ggf. die Bestellung stornieren.
(5) Die Apotheke behält sich vor, die bestellte Menge aus zwingenden Gründen der Arzneimittelsicherheit zu verrin- gern. In diesem Fall verringert sich die zu zahlende Vergü- tung  entsprechend. Weiterhin behält  sich  die  Apotheke vor, nur haushaltsübliche Mengen zu liefern.
(6) Bei Aufteilung von zentral erteilten Aufträgen an meh- rere Adressen gelten die vorstehenden Regelungen für jede Adresse gesondert.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1)  Bis  zur  vollständigen  Begleichung  aller  gegen  den
Kunden  bestehender  Ansprüche  aus  dem  Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Apotheke. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kun- de die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
(2)  Ist  der  Besteller  Kaufmann,  eine  juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf ausstehende Zahlungs- verpflichtungen aus früheren Lieferungen.

§ 9 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei Lieferung mangelhaftes Produkt wird nach Wahl der Apotheke durch ein mangelfreies Produkt
ersetzt oder fachgerecht repariert. Der Besteller wird dar- auf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte.

2) Die Apotheke leistet keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten der Apotheke unter Angabe der Auftragsnum- mer an die angegebene Rücksendeadresse einzusenden.

§ 10 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Apotheke nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und
Diese  Beschränkung  gilt  nicht  bei  der  Verletzung  von
Leben, Körper und Gesundheit.
Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet die Apothe- ke nicht.
(2)  Die  Apotheke  haftet  nur  für  Schäden an  der  Ware selbst. Insbesondere stehen dem Besteller Schadensersatz- ansprüche wegen etwaiger Mangel-Folgeschäden nur dann zu, wenn eine ausdrücklich garantierte Eigenschaft nicht vorliegt sowie durch die Garantie das Risiko des eingetre- tenen Mangelfolgeschadens ausgeschlossen werden sollte. (3) Die aufgeführten Hinweise zu Medikamenten beruhen auf  den  Packungsbeilagen  der  Pharma-Hersteller.  Die Inhalte sind auf wichtige Informationen reduziert, sollen sachlich informieren, jedoch keine Empfehlung oder Be- werbung des Medikaments darstellen und können daher lückenhaft  oder  unvollständig  sein.  Auch  ersetzen  die Informationen nicht eine fachliche Beratung durch einen Arzt und/oder Apotheker oder das Lesen der Packungsbei- lagen des Arzneimittels. Zu Risiken und Nebenwirkungen des Arzneimittels lesen Sie die Packungsbeilage und fra- gen Sie Ihren Arzt und/oder Apotheker.
(4) Die Apotheke verweist auf ihren Internet-Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Die Apotheke hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und auch auf die Inhalte dieser verlinkten Seiten und kann daher auch keine Ge- währ für die Aktualität, Korrektheit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen nehmen. Die Apotheke distanziert sich somit ausdrücklich von allen Inhalten auf verlinkten Seiten Dritter.

§ 11 Anwendbares Recht
Der  zwischen  ihnen  und  der  Apotheke  abgeschlossene
Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

§ 12 Datenschutz
Der Besteller willigt in die Erhebung, Nutzung, Speiche-
rung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezo- genen Daten ein, insoweit diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen dem Bestellern und der Apotheke erforderlich sind.
Weiterhin berechtigt der Besteller die Apotheke dazu, die angegeben  Daten  zu  Zwecken  der  Bonitätsprüfung  an Dritte weiterzugeben und/oder Informationen von Dritten einzuholen.

Die Apotheke ist befugt, in Verbindung mit der Ausliefe- rung der Bestellungen sowie der Eintreibung offener For- derungen im Falle des Verzuges, Dritte zu beauftragen und alle dafür notwendigen Daten an sie weiterzugeben. Zum Zwecke der Kundenpflege ist es der Apotheke gestattet personenbezogene Daten zu verwenden.
Es kann jederzeit ein Widerruf von Seiten des Kunden erfolgen, mit der Apotheke die zukünftige Nutzung perso- nenbezogener Daten ganz oder teilweise untersagt wird. Falls von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist die Apotheke verpflichtet bei Beendigung des Vertragsver- hältnisses unverzüglich eine Löschung aller personenbe- zogenen Daten durchzuführen.

§ 13 Gerichtsstand
beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.Sofern der Käufer entgegen seiner Angaben bei der Bestel-
lung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Aus- land verlegen oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Kla- geerhebung nicht  bekannt ist,  ist  Gerichtsstand für  alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- tragsverhältnis der Gerichtsbezirk Duisburg
Dies gilt auch, soweit der Besteller Kaufmann, juristische
Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Salvatorische Klausel; Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übri- gen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die un- wirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftli- chen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Apotheke, um wirksam zu werden.


Duisburg, im August 2015

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